Die Gewerkschaften bereiten sich generalstabsmäßig auf die Betriebsratswahlen im März/April 2014 vor. Es geht ihnen dabei um zwei Ziele: Sie wollen, erstens, die zuletzt gewachsene Konkurrenz unabhängiger Betriebsräte verringern und – zweitens – in mehr Betrieben überhaupt Betriebsräte installieren. Die Zeit dafür ist aus Sicht der Gewerkschaften günstiger als 2011. Damals war unter dem Eindruck der Krise die Wahlbereitschaft gering. Doch da sich seitdem die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten bewährt hat, steigt die Wahlneigung bei Arbeitnehmern. Die flexibleren Tarifverträge erhöhten zudem den Stellenwert von Betriebsräten. Nach Jahren der Stagnation nimmt die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder wieder zu (2013: + ca. 100.000). Das stärkt die Schlagkraft und gibt den Betriebsvertretungen größeren Rückhalt. Sowohl Splittergruppen als auch Sektierer inner- und außerhalb der Gewerkschaften haben an Bedeutung verloren. Deshalb könnte es in vielen Betrieben nur zu einer Gewerkschaftsliste kommen (FB vom 13.1.). Dann gibt es aber eine Persönlichkeitswahl. Dabei setzen sich erfahrungsgemäß meist Pragmatiker durch. Betriebe mit bis zu 100 Mitarbeitern können über ein verkürztes Wahlverfahren verhandeln. Es kostet damit auch weniger als das normale Verfahren. Ansprechpartner ist der Wahlvorstand oder die für Sie zuständige Gewerkschaft. Deren Funktionäre sind ebenfalls daran interessiert, in der Hochzeit der Betriebsratswahlen nicht überall lange Zeit vor Ort sein zu müssen.
Fazit: Das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 hat entgegen manchen Befürchtungen die Zusammenarbeit in den meisten Betrieben berechenbar gemacht. Das wird auch so bleiben.
Hinweis: Sie haben jederzeit Einsicht in die Akten des Wahlausschusses – die geeignete Möglichkeit, Wünsche vorzubringen und etwa Fehlern in den Wählerlisten vorzubeugen.