Neue Aufgabe im Job ist oft eine Versetzung
Der Wechsel eines Mitarbeiters vom Privatkunden- in den Geschäftskundenservice eines Call-Centers ist eine Versetzung. Die bedarf der Mitbestimmung; es geht also nicht ohne Betriebsrat, urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. (Urteil vom 31.01.2018, Az. 4 TaBV 113/16).
Allerdings muss eine ‚echte Versetzung' vorliegen. Das ist der Fall, wenn
- der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsbereich zuteilt
- dies voraussichtlich länger als einen Monat dauert oder
- die neue Tätigkeit mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsumstände verbunden ist. Auch eine zusätzliche Weiterbildung ist Indiz für eine Versetzung.
FAZIT:
Achten Sie bei Aufgabenzuteilungen – auch wegen vorübergehender Personalengpässe – auf die drei maßgeblichen Kriterien für eine Versetzung.