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Direktionsrecht mit Regeln

Neue Aufgabe im Job ist oft eine Versetzung

Im Arbeitsleben ist Flexibilität gefragt. Mitarbeiter wechseln zwischen verschiedenen Bereichen, um auf Veränderungen zu reagieren. Dabei sind Regeln zu beachten.

Der Wechsel eines Mitarbeiters vom Privatkunden- in den Geschäftskundenservice eines Call-Centers ist eine Versetzung. Die bedarf der Mitbestimmung; es geht also nicht ohne Betriebsrat, urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. (Urteil vom 31.01.2018, Az. 4 TaBV 113/16).

Allerdings muss eine ‚echte Versetzung' vorliegen. Das ist der Fall, wenn

  1. der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsbereich zuteilt
  2. dies voraussichtlich länger als einen Monat dauert oder
  3. die neue Tätigkeit mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsumstände verbunden ist. Auch eine zusätzliche Weiterbildung ist Indiz für eine Versetzung.

FAZIT:

Achten Sie bei Aufgabenzuteilungen – auch wegen vorübergehender Personalengpässe – auf die drei maßgeblichen Kriterien für eine Versetzung.

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