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Betriebliche Altersvorsorge

Nur noch Inkassobüro

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist kein Mittel zur Personalbindung mehr.
Nach den ab 2018 vorgesehenen, aufgrund einer EU-Richtlinie erfolgenden Neuordnungen ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) erst recht eigentlich nur noch ein Inkassobüro des Unternehmens zur Ergänzung der unzureichenden staatlichen Altersversorgung.Hintergrund: Der Staat kann seiner selbst übernommenen Verpflichtung einer ausreichende Rente nicht nachkommen. Die von Unternehmen allein finanzierte bAV ist ein Auslaufmodell. Denn damit ist keine Betriebsbindung mehr verbunden und sie ist zu teuer. Das wird durch die Neuregelung verstärkt. Die Unverfallbarkeit von Ansprüchen verringert sich europaweit auf drei Jahre. Sie wurde 1974 von zehn auf fünf Jahre gesenkt. Konsequenz: Nur noch jeder fünfte Betrieb bietet eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung an. Vor 25 Jahren war es noch etwa ein Drittel. Ein Großteil von Unternehmen mit eigenfinanzierter bAV bietet keine Neuzusagen mehr an. Das Mindestalter für eine Versorgungszusage reduziert sich von 25 auf 21 Jahre. Früher waren es mal 35 bzw. 30 Jahre – mit entsprechend niedrigeren Rentenansprüchen. Die Leistungen von Betriebsrenten müssen entsprechend den Anpassungsregeln für aktive Mitarbeiter dynamisiert werden. Die Rückstellungen für die bAV müssen deshalb angehoben werden. 80 Mrd. Euro an Rückstellungen fehlen den Unternehmen aber bereits. Die Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge wird von der Neuordnung der bAV weiter profitieren. Der Gewinner dabei ist der Staat. Denn diese Gelder fließen via Versicherung vorwiegend in Staatsanleihen. Schöner Nebeneffekt: Der Staat kassiert im Rentenfall Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. Steuern. Die SPD (und der Arbeitnehmerflügel der Union) will deshalb via Tarifverträgen eine zwingende Entgeltumwandlung für alle Beschäftigten. Hinweis: Bei 30 Mio. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland haben nur noch 6,7 Mio. eine betriebliche Altersversorgung. Zudem gibt es 4,1 Mio. Bezieher von Betriebsrenten. Rund 10 Mio. aber verfügen über eine eigenfinanzierte Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.

Fazit: Die Verbesserung der Freizügigkeit in der EU engt die betriebliche Altersversorgung weiter ein. Stattdessen kommt die Zwangsumwandlung von Lohn- und Gehaltsbestandteilen.

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