Ohne Eingliederungsversuch keine Kündigung
Auch bei Dauer-Erkrankten kommen Sie um betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nicht herum. Egal, wie klein Ihr Betrieb ist. Im Rahmen eines BEM ist zu prüfen, ob es alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb gibt. Ansonsten ist, nach gängiger Rechtsprechung, eine krankheitsbedingte Kündigung oftmals unverhältnismäßig und damit unwirksam (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 19.4.2018, Az.: 4 Ca 195/17).
Sie können aus der betrieblichen Not aber eine Tugend machen. Entweder gibt es die alternative Beschäftigungsmöglichkeit. Ansonsten hilft Ihnen der Nachweis, dass ein BEM objektiv nutzlos war. Denn dann können Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erfolgreich durchsetzen. Das gilt auch, wenn das Ergebnis des BEM negativ ist, also kein anderer passender Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht. Insbesondere lässt sich damit vor dem Arbeitsgericht dokumentieren, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Lohnt sich BEM für Arbeitgeber?
Das sind fünf zentrale Vorteile von BEM:
• die krankheitsbedingte Fehlzeitenquote sinkt und Kosten lassen sich so reduzieren,
• die betriebliche Prävention und die Gesundheit der Mitarbeiter verbessern sich,
• es ist ein Beitrag zur Fachkräftesicherung,
• die Zufriedenheit der Mitarbeiter sowie ihre Identifikation mit dem Unternehmen wächst,
• es gibt größere Rechtssicherheit bei krankheitsbedingter Kündigung.
Fazit: Der Arbeitgeber soll im BEM-Verfahren prüfen, ob eine Rückkehr in die Arbeit möglich ist.