Organisationsänderung: Hürden beim Abbau von Arbeitsplätzen
Unternehmen, die ihre Aufbauorganisation ändern und damit Stellenstreichungen begründen, müssen sehr sauber argumentieren. Andernfalls laufen sie Gefahr, dass die Arbeitsgerichte den Stellenabbau nicht akzeptieren. Der Arbeitgeber muss die Gründe und die Auswirkungen der Organisationsänderung plausibel darlegen können. Zudem muss transparent und glaubwürdig nachgewiesen werden, wie die Arbeit der entfallenden Stelle(n) umverteilt wird. Nur dann lässt sich darlegen, dass der Beschäftigungsbedarf entfällt und das Arbeitsverhältnis aus dringenden betrieblichen Gründen zu kündigen ist.
Fazit: Kann der Arbeitgeber die Neuverteilung der Aufgaben nach einer Änderung der Aufbauorganisation nicht plausibel darlegen, kann er darauf keine betriebsbedingte ordentliche Kündigung aufbauen.
Urteil: ArbG Siegburg vom 26.6.2025, Az.: 5 Ca 347/25