Personal: Anpassung bei Betriebsrente
Ab 2018 können Ansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge bei einem Jobwechsel leichter mitgenommen werden.
Ab 2018 gilt die neu EU-Mobilitätsrichtlinie. Damit können Arbeitnehmer bei einem Stellenwechsel leichter Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mitnehmen. Die Beratungsgesellschaft Aon Hewitt hat zusammengestellt, was Sie als Arbeitgeber tun müssen. So müssen Sie nun mitteilen, wie hoch die Betriebsrente ohne einen Arbeitsplatzwechsel des Arbeitnehmers sein wird. Sie können das Papier kostenlos unter https://tinyurl.com/ycfxq3no herunterladen.