Personal: Befristung richtig begründen
Für befristete Arbeitsverträge müssen Sachgründe angegeben werden. Das bloße Erreichen des Rentenalters reicht nicht.
Sie dürfen mit Ihren Arbeitnehmern nach deren Renteneintritt ein befristetes Arbeitsverhältnis eingehen. Allerdings dürfen Sie die Befristung nicht allein mit dem Alter des Betreffenden begründen. Denn Sie sind verpflichtet, für Befristungen Sachgründe anzugeben. So entschied des Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 11.2.2015, Az. 7 AZR 17/13). Im entschiedenen Fall lag ein Sachgrund zwar vor. Der in Rente gehende Arbeitnehmer sollte ein Jahr lang seinen Nachfolger einarbeiten. Der Arbeitsvertrag enthielt aber nur den Hinweis auf den Renteneintritt, auf die vorgesehene Einarbeitung war nicht hingewiesen worden. Den Sachgrund muss der Arbeitgeber jetzt nachliefern. Das Landesarbeitsgericht wurde vom BSG aufgefordert, die Stichhaltigkeit der Nachwuchsplanung des Unternehmens zu prüfen.
Fazit: Sie umgehen alle Schwierigkeiten, wenn Sie im neuen Arbeitsvertrag den Grund für die Befristung angeben.