Personal: Digitaler Lohnnachweis ab 2017
Der Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaften wird 2017 auf digitale Verarbeitung umgestellt. Parallel müssen Sie noch das alte Verfahren nutzen.
Sie erhalten in Kürze Post von Ihrer Berufsgenossenschaft. Denn der Lohnnachweis für die Zahlungen an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erfolgt ab 2017 digital. Parallel müssen Sie aber das alte Verfahren nutzen. Damit die digitale Übermittlung klappt, müssen Sie ab 1. Dezember die Lohndaten automatisch abgleichen. Die Zugangsdaten dafür erhalten Sie schriftlich ab November. Einzelne Unfallkassen teilen sie allerdings erst Anfang 2017 mit. Die Zugangsdaten enthalten die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, die Mitgliedsnummer des versicherten Unternehmens sowie eine PIN. Das alte Verfahren hat aber noch nicht ausgedient. In einer zweijährigen Übergangsphase ist der Lohnnachweis für die Beitragsjahre 2016 und 2017 zusätzlich zum digitalen Lohnnachweis in den bisher bekannten Verfahren – online, als Papierausdruck oder per Fax – abzugeben. Ab 1. Januar 2019 erfolgt die Meldung dann ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis über das neue UV-Meldeverfahren.
Fazit: Der Lohnnachweis dient der Ermittlung der Beiträge an die Gesetzliche Unfallversicherung, die Sie zu entrichten haben. Sorgen Sie deshalb für eine reibungslose Umsetzung.