Richten Sie sich auf eine Verschärfung des Antidiskriminierungsgesetzes ein. Die wird im Kern darauf hinauslaufen, dass es neue Klageberechtigte geben wird. Bisher können nur Einzelpersonen klagen, die sich benachteiligt fühlen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll um die Verbandsklage erweitert werden. Künftig könnten dann auch Verbände, Gewerkschaften und die Antidiskriminierungsstellen als Kläger auftreten. Zudem sollen Betriebsräte mehr Rechte bekommen.
Das kann für Unternehmen ein Problem sein. Denn Kläger wie Verbände oder Institutionen (z. B. Attac) haben meist mehr juristisches Know-how und Durchhalte-Power als Einzelpersonen. Außerdem haben sie in der Regel übergeordnete politische Interessen.
Die Novellierung des AGG steht für die nächste Legislaturperiode auf dem Programm. Auslöser für die Diskussion um die Verschärfung wird die Evaluierung der bisherigen Anwendung das AGG sein. Diese hatte die Bundesregierung in Auftrag gegeben.
Fazit: Wird die Möglichkeit der Verbandsklage geschaffen, dürfte die Zahl der AGG-Klagen zunehmen. Unternehmen können sich mit sauberen Auswahlverfahren, klarer Dokumentation und hoher Compliance schützen.
Hinweis: Der EuGH hat gerade ein positives Urteil gegen AGG-Missbrauch gesprochen. Danach müssen Unternehmen Scheinbewerbungen, die allein mit Blick auf einen Schadensersatz getätigt werden, nicht mehr fürchten. Bei erkennbar nicht auf den Arbeitsplatz zielenden Bewerbungen gibt es keine Schadenersatzansprüche, so der EuGH (Urteil vom 3.8.2016, Az. C-423/15).