Psychische Gefährdungen richtig beurteilen
Achtung: Seit Anfang des Jahres finden verstärkt Kontrollen zur Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung statt! Aufsichtsbehörden, wie das Gewerbeaufsichtsamt, die Berufsgenossenschaft, die jeweilige Krankenversicherung, der Inspektionsdienst Arbeitsschutz oder die Rentenversicherung überprüfen die Bescheinigung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung (PGB) in regelmäßigen Abständen.
Fehlen die notwendigen Bescheinigungen, stehen Geldbußen bis 5.000 Euro an.