Quotenmeldung bis Ende März
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern müssen der Arbeitsagentur bis spätestens 31. März die Zahl der bei ihnen beschäftigten Schwerbehinderten mitteilen.
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern müssen der Arbeitsagentur bis spätestens 31. März die Zahl der bei ihnen beschäftigten Schwerbehinderten mitteilen. Melden Sie zu spät, drohen Säumniszuschläge oder Bußgelder bis 10.000 Euro. Beschäftigen Sie weniger als 5% Schwerbehinderte (Quote bezogen auf die Zahl Ihrer Arbeitsplätze) zahlen Sie mindestens 105 Euro Ausgleichsabgabe pro nicht besetztem Arbeitsplatz.