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Beschäftigungsverbot eines Mitarbeiters durch einen Kunden

Rechtfertigt ein Einsatzverbot eine Kündigung?

Person hält ein beschädigtes Paket in die Kamera. © Motortion / Getty Images / iStock
Was kann der Arbeitgeber tun, wenn sich ein Kunde weigert, mit einem bestimmten Mitarbeiter zusammenzuarbeiten? Diese Frage musste das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg entscheiden. Hier beschäftigte eine Spedition einen Kurierfahrer, der Pakete nach einer vorgeplanten Route zustellte.

Der Fahrer war wirklich flink - zumindest sammelte er rasch jede Menge Beschwerden ein. Nach 21 Beschwerden innerhalb von knapp drei Wochen hatte ein Kunde der Spedition genug. Er verlangte von der Spedition das "offboarding" des Mitarbeiters. Das Unternehmen verwies auf eine entsprechende Vertragsklausel, die einen Austausch des Mitarbeiters möglich macht.

Die Spedition reagierte prompt, aber falsch. Sie kündigte dem Kurierfahrer fristlos. Für das LAG Nürnberg war das offboarding durch den Kunden noch kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Laut Arbeitsvertrag war der Arbeitnehmer als Kurierfahrer eingestellt, er hätte also bei anderen Kunden eingesetzt werden können. Dem Arbeitgeber sei es darum zuzumuten, den Fahrer abzuziehen. Auch eine fristgerechte ordentliche Kündigung wäre akzeptabel und angesichts der Kündigungsfrist von zwei Wochen für die Spedition zumutbar gewesen.

Fazit: Verlangt ein Kunde zurecht das offboarding eines Mitarbeiters, kann der Arbeitgeber diesem Mitarbeiter nicht fristlos kündigen. Er kann ihn sofort abziehen und bei anderen Kunden einsetzen, wobei ein klärendes Gespräch in einem solchen Zusammenhang wohl dringend angezeigt ist. Das kann dann auch in eine fristgerechte Kündigung münden.

Urteil: LAG Nürnberg vom 3.3.2021, Az.: 2 Sa 323/20

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