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Urlaubsregelungen

Rechtzeitig planen!

Bei der Urlaubsplanung im Unternehmen redet auch der Betriebsrat mit.
Zur Erinnerung vor der Urlaubszeit: Sie bestimmen über den Urlaub Ihrer Mitarbeiter. Einschränkungen gibt es nur in begründeten Ausnahmen, bei denen Ihr Betriebsrat mitreden kann. Das sind:
  • Die Festlegung der Fristen, bis wann und in welchen Abteilungen Urlaub beantragt werden muss.

  • Die Überwachung der entsprechenden gesetzlichen und tarifliche Bestimmungen.

  • Allgemeine Grundsätze für die Gewährung von Urlaub – so haben Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern Vorrang bei den Ferienzeiten.

Die Mitbestimmung greift auch im Konfliktfall. Dann vertritt Ihr Betriebsrat individuell betroffene Arbeitnehmer und kann mit Ihnen über einen Kompromiss verhandeln – aber nichts erzwingen.

Fazit: Angesichts der Bedeutung des Urlaubs sollten Sie Konflikte im Betrieb rechtzeitig entschärfen.

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