Rechtzeitig planen!
Bei der Urlaubsplanung im Unternehmen redet auch der Betriebsrat mit.
Zur Erinnerung vor der Urlaubszeit: Sie bestimmen über den Urlaub Ihrer Mitarbeiter. Einschränkungen gibt es nur in begründeten Ausnahmen, bei denen Ihr Betriebsrat mitreden kann. Das sind:
Die Festlegung der Fristen, bis wann und in welchen Abteilungen Urlaub beantragt werden muss.
Die Überwachung der entsprechenden gesetzlichen und tarifliche Bestimmungen.
Allgemeine Grundsätze für die Gewährung von Urlaub – so haben Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern Vorrang bei den Ferienzeiten.
Fazit: Angesichts der Bedeutung des Urlaubs sollten Sie Konflikte im Betrieb rechtzeitig entschärfen.