Rückwirkende Mitbestimmung: Geht das wirklich?
Bekommt ein Betrieb erstmals einen Betriebsrat, hat dieser auch Einfluss auf die bereits verkündeten Regeln des Arbeitgebers. So entschied jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg. Allerdings muss die Interessenvertretung ihr Mitbestimmungsrecht dabei selbst einfordern. (Nur) weil der Betriebsrat im konkreten Fall nicht rechtzeitig das Thema anpackte, verweigerte das LAG einmalig das Mitbestimmungsrecht.
Urteil: vom 5.7.2018, Az.: 26 TaBV 1146/17