Sachverstand einkaufen
Sie legen dem Betriebsrat Ihr (mitbestimmungspflichtiges) Vorhaben vor.
Der Betriebsrat muss im Bedarfsfall von Ihnen weitere Informationen anfordern, darf also keineswegs bereits extern kostenverursachend tätig werden.
Sie erläutern auf Nachfrage die vom Gremium nachgefragten Punkte.
Wenn dies Ihrem Betriebsrat nicht ausreicht, muss er Sie darauf hinweisen und ggf. einen förmlichen Beschluss für eine externe Beratung fassen.
Vor Auftragsvergabe sollten Sie mit Ihrem Betriebsrat über den einzuhaltenden Kostenrahmen Einigung erzielen. Denn Ihr Betriebsrat ist gehalten, Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten.
Fazit: Sie haben es in der Hand, durch umfangreiche interne Erläuterungen Ihrer Vorhaben externe Kosten zu vermeiden.