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Inklusion Schwerbehinderter kann Fachkräftemangel lindern

Schwerbehinderte einstellen

Die Inklusion Schwerbehinderter kann eine Lösung gegen den Fachkräftemangel sein. Denn Schwerbehinderte sind vielfach leistungsstark, motiviert und gut qualifiziert. Viele Unternehmen scheuen sich aber, das Thema anzugehen. FUCHSBRIEFE geben eine erste Orientierung und räumen mir Vorurteilen auf.

Schwerbehinderte sind  für Unternehmen ein interessantes Arbeitskräfte-Potenzial. Sie sind vielfach in speziellen Segmenten leistungsstark, motiviert und gut qualifiziert. Unternehmen, die Schwerbehinderte einstellen können ihr gesellschaftliches Engagement zudem auch öffentlichkeitswirksam nutzen. Dennoch gibt es oft Vorbehalte und Vorurteile gegen die Einstellung. FUCHSBRIEFE räumen mit falschen Vorstellungen auf und sagen Ihnen, warum es eine gute Idee, ist auch Schwerbehinderte zu beschäftigen.

  • Kosten: Zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung eines Schwerbehinderten können Sie finanzielle Leistungen von den Integrationsämtern und den Agenturen für Arbeit in Anspruch nehmen. Auch für Schwerbehinderte gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten. Die sind immer einzelfallspezifisch.
  • Krankheiten: Die Praxis zeigt, dass Menschen mit Behinderung sind im Durchschnitt nicht häufiger krank sind als andere Mitarbeiter. Der Grad der Behinderung sagt nichts über die Leistungsfähigkeit aus. Er drückt lediglich gesundheitliche Einschränkungen aus. Von Schwerbehinderten wird die gleiche Arbeitsleistung erwartet. Ein Grad der Behinderung von 50 bedeutet also nicht, dass die Person nur noch zu 50% arbeiten kann.
  • Kündigung: Auch einem Schwerbehinderten kann rechtswirksam gekündigt werden, wenn vorher das Integrationsamt zugestimmt hat. Der Arbeitgeber hat vorher aber alle präventiven Maßnahmen zu ergreifen, um das Beschäftigungsverhältnis zu erhalten. Nur in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses gilt der besondere Kündigungsschutz (SGB IX) nicht.

Viele Arbeitgeber hegen auch Vorurteile und vergeben sich damit Möglichkeiten. Wer beim Thema Schwerbehinderung gleich an den Rollstuhl denkt, fährt weit an der Realität vorbei. Beispiel Hessen: 2020 waren rund 600.000 Schwerbehinderte anerkannt, die häufigsten Funktionseinschränkungen betrafen Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, der Lunge und Atemwege (27%). Anfang 2022 waren davon 109.000 Schwerbehinderte sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Ein Unternehmensbeispiel

Die B+T Unternehmensgruppe (Hüttenberg; Oberflächentechnik, 120 Mitarbeiter) wurde im August von der Jury des „Teilhabechampion“-Preises zum Betrieb des Monats im Lahn-Dill-Kreis gekürt. Ausgebildet und qualifiziert wird in allen Bereichen, insbesondere in IT und Logistik. Wichtiger Aspekt in diesem Fall: Das Engagement der Firma ist öffentlichkeitswirksam und steigert das Image.

Empfehlung: Die Einstellung von Schwerbehinderten kann ein Weg sein, den Fachkräftemangel zu mildern. Wenden Sie sich an die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), z.B. in Hessen (Wiesbaden, Rheingau-Taunus) an Sascha Holthaus (www.werkgemeinschaft-wiesbaden.de) und an: www.eaa-hessen.de

Hinweis: Kollegen reagieren in manchen Fällen skeptisch. Das Halbwissen z.B. über Sonderrechte macht Inklusion für Unternehmen nicht leichter. Informieren Sie daher aktiv in der Belegschaft.

www.werkgemeinschaft-wiesbaden.de 

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