So wird der Urlaub für Minijobber berechnet
Auch wer einem Minijob macht, hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie bei anderen Teilzeitbeschäftigungen auch muss der genaue Anspruch im Einzelfall berechnet werden. Ausschlaggebend istan wie vielen Tagen der Arbeitswoche geringfügig Beschäftigte tätig sind. Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs gibt es eine Formel zum Selbermachen. Sie lautet: individuelle Arbeitstage pro Woche x 24/6. Oder man nutzt den Urlaubsrechner. Noch einfacher geht es mit dem Online-Tool der Minijob-Zentrale.