Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1944
Sozialauswahl korrekt anwenden

Sozialauswahl darf nicht nur die Qualifikation berücksichtigen

Kündigung Arbeitsvertrag. © Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Wenn Unternehmen Stellen abbauen, müssen sie oft nach Sozialauswahl kategorisieren. Die Kriterien sind klar definiert und wer hier trickst oder patzt, kann von den Gekündigten ein Problem bekommen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm deutlich.

Arbeitgeber, die bei Kündigungen die Sozialauswahl treffen, müssen klaren Kriterien folgen. Allein auf die Qualifikation zu achten, ist dabei zum Scheitern verurteilt. Das musste jetzt ein Unternehmer vor dem Landesarbeitsgericht Hamm erfahren. Er hatte bei der Entlassung mehrerer Mitarbeiter die notwendige Sozialauswahl zu treffen, legte aber die falschen Maßstäbe an.

Sozialauswahl falsch verstanden

Im Streitfall musste der Betrieb im Logistikbereich, in dem er 46 Mitarbeiter beschäftigt, zehn Stellen abbauen. Dazu traf der Arbeitgeber eine Sozialauswahl und legte eine Namensliste an. Der Betrieb erstellte eine Qualifikations-Matrix, die im Ergebnis dazu führte, dass die zehn Mitarbeiter mit der geringsten Ausbildung auf die Entlassungsliste kamen. Darin sah das LAG klar keine Sozialauswahl, sondern eben den Versuch, das Qualifikationsniveau im Bereich der Logistik zu verbessern. Die Kündigungen hatten deshalb keinen Bestand.

Fazit: Die Sozialauswahl darf sich nicht ausschließlich auf die Qualifikation der Beschäftigten beziehen.

Urteil: LAG Hamm vom 14.7.2022, Az.: 18 Sa 1448/21

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BAG-Urteil zu Spät-Ehe und Mindestehe-Dauer bei Betriebsrenten

Missbräuchliche Gestaltung bei der Betriebsrente?

Außenaufnahme BAG © 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Eine Betriebsrente sichert leitenden Angestellten und Vorständen und ihren Lebenspartnern ihren Lebensstandard im Alter. Deshalb sind entsprechende Verträge mit ihren Klauseln genau anzuschauen und zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat zur sogenannten „Spät-Ehe“ und zur „Mindestehe-Dauer“ geurteilt.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof hat zur Versteuerung von Earn-Out-Klauseln entschieden

Earn-Out-Klauseln: Steuer-Zeitpunkt geklärt

Bundesfinanzhof © dpa
Bei Betriebsveräußerungen werden immer öfter Earn-Out-Klauseln vereinbart. Bei denen hängt die Höhe des Kaufpreises von der Entwicklung des Unternehmens ab. Ungeklärt war bisher, welcher Zeitpunkt für die Besteuerung relevant ist. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zwischen Verkaufszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt entschieden.
  • Neue Schulden für innere Sicherheit gefordert

SPD will Sondervermögen für Inneres

Geschäftsmann mit Diagramm © fotogestoeber / stock.adobe.com
Der Bericht zur Kriminalstatistik Deutschland war "erschütternd". Das hat die verantwortliche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) konstatiert. Nun fordert die SPD ein Sondervermögen für die Innere Sicherheit.
Zum Seitenanfang