Unternehmen haften als Bauherr nicht für Subunternehmer-Lohn
Der Investor haftet nicht für nicht gezahltes Entgelt, wenn Subunternehmer und Generalunternehmer Pleite gehen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Heißt: Bei der Pleite eines Sub- oder Generalunternehmers in der Bauwirtschaft können Arbeitnehmer den nicht gezahlten Lohn nicht beim Bauherren einklagen. Das geht auch dann nicht, wenn dieser ebenfalls ein Unternehmen ist.