Unternehmen könnten im Winter neue Kurzarbeits-Regeln bekommen
Bei einer Diskussion des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin erklärte Dr. Yvonne Kaiser, Leiterin der Abteilung II des Bundesministeriums für Arbeit, dass die Regierung auf eine Zuspitzung der Energiekrise vorbereitet sein will. Daraus schlussfolgern FUCHSBRIEFE, dass die Kurzarbeitspläne bereits in der Schublade des Ministeriums liegen.
Eine Anpassung der derzeit geltenden Kurzarbeitsregeln ist leicht möglich. Aktuell ist der Zugang zu Kurzarbeit bis Ende 2022 erleichtert. Die Regelungen greifen aber nur für Unternehmen, die unter Störungen in der Lieferkette leiden. Erhöhte Gas- und Strompreise sind aktuell kein anerkannter Grund zum Bezug von Kurzarbeitergeld. Eine Verordnungsermächtigung soll es der Bundesregierung allerdings ermöglichen, schnell neue Sonderregelungen zur Kurzarbeit zu erlassen. Die könnten dann zunächst bis Juni 2023 gelten.