Urlaubsrecht bleibt
Anspruch auf gesetzlichen Urlaub hat jeder Arbeitnehmer – auch wenn er freigestellt ist.
Auch bei unbezahltem Sonderurlaub entsteht ein Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub. Das entschied das BAG (Urteil vom 6.5.2014, Az.9 AZR 678/12). Eine Arbeitnehmerin hatte von Januar bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses im September unbezahlten Sonderurlaub. Sie erstritt sich dafür anteilig 15 Tage gesetzlichen Urlaubsanspruch bzw. eine entsprechende Auszahlung.