Urteil: Direktionsrecht schlägt Gewissensfreiheit
Kann ein Mitarbeiter seine Arbeit aus Gewissensgründen verweigern, wenn seine Firma z. B. Werbung für politische Parteien, die Bundeswehr oder Fleischprodukte macht?
Die Gewissensnöte eines Beschäftigten setzen das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht außer Kraft. Das hat das Arbeitsgericht München entschieden. Der Fall: Ein Beschäftigter der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) weigerte sich, eine Tram mit Werbung für die Bundeswehr zu fahren. Der anerkannte