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Begrenzte Kostensteigerung durch Metall-Tarifabschluss

Wie aus der 4 eine 3 wird

Das Kleingedruckte des Tarifabschlusses in der (baden-württembergischen) Metall- und Elektroindustrie sorgt für eine erhebliche Einschränkung der befürchteten Mehrkosten. Die Entlastungen für die Arbeitgeber stecken im Kleingedruckten.

Der Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie ist preiswerter als es zunächst aussieht. Die zusätzlichen Kostenbelastungen können von wirtschaftlich schwächeren Betrieben teilweise ausgesetzt werden. Die groß angekündigte Verringerung der Arbeitszeit auf 28 Wochenstunden ist mehr als limitiert und zudem gekoppelt an entsprechende Arbeitszeitverlängerungen. Einige Eckpunkte der pekuniären Seite:

  •  Der Vertrag läuft von Januar 2018 bis März 2020 – also 27 Monate 
  • Ab 1.4. 2018 gibt es eine Tariferhöhung von 4,3%; für die drei Monate zu Jahresanfang Einmalzahlungen von jeweils 100 Euro 
  • Tarifliche Sonderzahlung von 27% eines Monatsverdienstes  Einmalzahlung von 400 Euro im Juli 2019

Befristete Arbeitszeitverkürzung

Die Arbeitszeitverkürzung auf 28 Stunden von ausgewählten Beschäftigungsgruppen wie Eltern ist auf zwei Jahre befristet. Sie ist zudem gekoppelt an die Bedingung, dass andere Beschäftigte entsprechend mehr arbeiten. Die tarifliche Sonderzahlung kann zudem in acht freie Tage umgewandelt werden. Die Einmalzahlung kann bei wirtschaftlich schwachen Betrieben gestreckt oder ganz gestrichen werden.

Unterm Strich werden die Tarifsteigerungen bei etwa 3% p.a. liegen. Das bringt eine ansehnliche Reallohnsteigerung. Die teilweise Arbeitszeitverkürzung schlägt wegen der Koppelung an Mehrarbeit kaum zu Buche – abgesehen vom bürokratischen Aufwand der Abrechnung. Nicht zuletzt liegt die letzte Entscheidung über die Gewährung weiter beim Arbeitgeber.

Fazit: Die lange Laufzeit bringt verlässliche Rahmenbedingungen für eine Zeit, in der ein Einknicken der Konjunktur nicht zu befürchten ist.

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