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LAG setzt auf andere Berechnungsmethode

Wie wird die Equal-Pay-Differenz berechnet?

Frauen und Männer sollen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit auch ein gleiches Entgelt von der Firma bekommen. Das sehen das Entgelttransparenzgesetzt (EntgTranspG) und der Gleichbehandlungsgrundsatz so vor. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg setzt auf eine neue Berechnungsmethode.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg setzt eine neue Berechnungsmethode zur Ermittlung des Gender-Pay-Gaps ein. In einem aktuellen Fall klagte eine teilzeitbeschäftigte Managerin auf der dritten Führungsebene, weil sie im Vergleich zu einem namentlich benannten männlichen Kollegen in derselben Position weniger verdiente. Ihre Bezugsperson war der bestbezahlte männliche Manager innerhalb der Gruppe.

Das LAG erkannte zwar an, dass der Managerin ein besseres Arbeitsentgelt zusteht; jedoch nicht in der Differenz zu ihrem männlichen Kollegen. Über Jahre hinweg erhielt sie im Median weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen und sogar noch weniger als ihre weiblichen Kolleginnen. Diese ungleiche Bezahlung basiere auf nicht objektiv überprüfbaren Kriterien, so das Gericht.

Richter bildet zwei Vergleichsgruppen

Im Gegensatz zu bisherigen Verfahren bildete das Gericht zwei Gruppen: eine für männliche und eine für weibliche Führungskräfte, und ermittelte die Medianwerte innerhalb dieser Gruppen. Auf dieser Grundlage sprach das Gericht der Managerin nur rund 130.000 Euro für fünf Jahre zu, anstatt der geforderten 420.000 Euro. Der Vorsitzende Richter am LAG, Johannes Bader, ist überzeugt, dass diese innovative Berechnungsmethode für Aufmerksamkeit sorgen wird und vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Prüfung gelangen könnte.


Fazit: Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für künftige Gleichbehandlungsfälle haben.

Urteil: LAG Baden-Württemberg vom 1.10.2024, Az.: 2 Sa 14/24

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