Wohnraum für Mitarbeiter schaffen
Bezahlbarer Wohnraum kann ein wesentlicher Faktor sein, um Fachkräfte anzuziehen und zu halten. Helfen Sie gezielt bei der Suche. Das Vorgehen variiert je nach Branche und Unternehmensgröße.
Direkte Unterstützung
- Klassischer Werkswohnungsbau: Unternehmen bauen Wohnraum auf ihrem eigenen Gelände (vor allem) für ihre Mitarbeiter.
- Wohnungswirtschaft: Einige Unternehmen kooperieren mit privaten oder kommerziellen Partnern der Wohnungswirtschaft, z.B. zur Anmietung von Unterkünften in Boardinghäusern. Oder: Immobilien werden als Investition erworben und an Mitarbeiter vermietet.
- Kommunale Wohnungsbaugesellschaften: Hier angemieteter Wohnraum geht oft mit befristeten Belegungsrechten einher.
Werkmietwohnung
Hierbei bestehen zwei getrennte Verträge (Arbeits- und Mietvertrag). Vermieter muss nicht notwendigerweise der Arbeitgeber selbst sein. Nach Beendigung des Arbeitsvertrages gilt bei Mietverhältnissen von unter 10 Jahren eine Kündigungsfrist von drei Monaten (wenn die Kündigung erfolgt, weil der Vermieter die Wohnung für einen anderen Arbeitnehmer benötigt). Achtung: Der Betriebsrat hat hier Mitbestimmungsrechte.
Werkdienstwohnung
Hier liegt nur ein Dokument vor: der Arbeitsvertrag, in dem Wohnraumüberlassung geregelt ist. Werkdienstwohnungen liegen meist in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstätte (für Hausmeister, Concierge etc.). Mit Ende des Arbeitsvertrages endet auch die Wohnungsüberlassung. Hier ist keine explizite Kündigung der Wohnung nötig. Aber: Hatte der Arbeitnehmer diese überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat oder war die Familie dabei, dann gelten gleiche Regelungen wie für Werkmietwohnungen. Ist das Arbeitsverhältnis nur auf kurze Dauer angelegt (Ausbildung, Probezeit, Saisonarbeit), kann auch entsprechend befristet werden. Bei dieser Überlassungsform steht dem Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zu.
Risikofaktor für Arbeitgeber: Werkswohnungen stellen auch ohne Gewinnerzielungsabsicht gewerbliche Weitervermietung dar. Hier sollte eine Abwägung des Kosten-/Nutzenrisikos erfolgen.
Steuerrecht
Dem Arbeitnehmer entsteht ein geldwerter Vorteil gemäß § 8 EStG, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Wohnraum zu einem Preis unterhalb der ortsüblichen Miete überlässt. Beim Mitarbeiter wird die Differenz zwischen ortsüblicher und vergünstigter Miete als zusätzlicher Gehaltsbestandteil angerechnet (= Einkommensteuer). Zur Berechnung der ortsüblichen Miete werden regelmäßig Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen herangezogen.
Fazit: Bezahlbarer Wohnraum ist ein wesentlicher Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte. Das Thema ist allerdings komplex. Wir haben Ihnen in der Online-Version zahlreiche weiterführende Links zusammengestellt.
Hinweis: Dem Arbeitnehmer entsteht ein geldwerter Vorteil gemäß § 8 EStG, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Wohnraum zu einem Preis unterhalb der ortsüblichen Miete überlässt.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Online-Publikation “Bestandsaufnahme zum Wohnen für Mitarbeitende
PricewaterhouseCoopers (PwC)
Wohnungsnot - und die Folgen für den Arbeitsmarkt
Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
MITARBEITER WOHNEN: Der »Kampf um die Köpfe« geht übers Wohnen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Online-Publikation „Wohnen für Mitarbeitende“
IHK-Region Stuttgart
https://www.ihk.de/stuttgart/branchen/dienstleistung/aktuelles/leitfaden-mitarbeiter-wohnen-6075856
Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag (BWIHK)
20240830_Grundsatzpapier-Mitarbeiterwohnen.pdf
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Informationen zur Mietwohnraumförderung
Informationen zur Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende