Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1752
Schwerbehindert im Bewerbungsverfahren

Zeitpunkt der Firmen-Entscheidung ist maßgeblich

Mit dem Benachteiligungsverbot von Schwerbehinderten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei einer Stellenbesetzung müssen die Betriebe ausgesprochen sorgsam umgehen. Nur so können sie Schadensersatzsprüche von abgelehnten Schwerbehinderten erfolgreich zurückweisen. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat sich jetzt zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens geäußert und die Souveränität des Arbeitgebers besonders betont.

Der Arbeitgeber kann erfolgreich einer Benachteiligung eines abgelehnten schwerbehinderten Bewerbers um eine Stelle entgegentreten, wenn die Stellenvergabe zum Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung bereits erfolgt ist. Die Ausschreibung ist dann beendet, wenn die finale Besetzungsentscheidung durch den Arbeitgeber gefallen ist. 

Das Gericht widersprach damit ausdrücklich dem Kläger. Dieser pochte darauf, dass ein Bewerbungsverfahren erst dann abgeschlossen ist, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Die interne und endgültige Entscheidung sei maßgeblich, so das LAG. Den Zeitpunkt, wann die Firma das finale Votum getroffen hat, muss sie allerdings beweisen. 

E-Mail-Schriftwechsel als Beweis akzeptiert

Das gelang dem Unternehmen, für die Richter überzeugend, durch den Mailverkehr mit dem neuen Mitarbeiter. Das LAG wies daraufhin, dass die Kommunikation nach außen (Absagen für andere Bewerber) sowie die nachfolgende Vertragsausfertigung und -unterzeichnung zeitlich später liegen können.  

Schließlich handele es hierbei nur noch um Umsetzung der gefällten Entscheidung. Da es keinen Verstoß gegen das in § 7 Abs. 1 AGG geregelte Benachteiligungsverbot gab, muss die Firma auch keine Entschädigung zahlen. 

Fazit: Es liegt keine Benachteiligung eines schwerbehinderten Kandidaten vor, wenn die Bewerbung zu spät eingeht und das Besetzungsverfahren intern bereits abgeschlossen ist.

Urteil: LAG Düsseldorf vom 23.4.2024, Az.: 3 Sa 556/22

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Tschechien: Renditestarke Krone, stabile Zinsen und wachsender Konsum

Anlagechancen in der Krone

aldorado - Fotolia
Die Krone aus Tschechien gewinnt gegenüber dem Euro. Stabile Zinsen und sinkende Inflation schaffen für Investoren attraktive Chancen. Nutzen Sie Anleihen oder Aktien, um von der wirtschaftlichen Dynamik zu profitieren.
  • Fuchs plus
  • Yuan trotzt Konjunkturschwäche: Starke Exporte ziehen

China: Exporte boomen, Investitionen schwächeln, Yuan steigt

© Comugnero Silvana / Fotolia
Der Yuan zeigt Stärke, obwohl Chinas Wirtschaft im vierten Quartal schwächelte. Das BIP wuchs 2025 um 5%, trotz Konsum- und Investitionsschwäche. Während Exporte die Erwartungen übertrafen, bleibt der Immobiliensektor ein Sorgenkind. Investitionen könnten jedoch wieder anziehen. Bekommt der CNY langsam eine neue Perspektive?
  • Fuchs plus
  • Norwegische Krone hat Potenzial

Norwegen hat einen Rohstoff-Turbo

© Norges Bank
Der globale Kampf um fossile Rohstoffe zeigt sich in den geopolitischen Spannungen um Venezuela und Grönland. Norwegens Wirtschaft profitiert stark von Öl- und Gasexporten. Anleger können sich diese Dynamik ins Portfolio holen.
Zum Seitenanfang