Zu oft krank – Kündigung
Ist ein Mitarbeiter überdurchschnittlich oft krank, rechtfertigt dies eine Kündigung.
Ist ein Mitarbeiter überdurchschnittlich oft krank, rechtfertigt dies eine Kündigung. Allerdings müssen Sie gesundheitsfördernde Maßnahmen getroffen haben, um die Kündigung vor Gericht durchzusetzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 20.11.2013, Az. 11 Sa 462/13). Der Fall: Eine Angestellte litt an psychosomatischen Störungen. Ursachen waren der Tod ihres Vaters sowie „Stress“ aufgrund des Schichtbetriebs. Seit 2009 fehlte sie krankheitsbedingt mindestens an über 60 Tagen im Jahr, 2011 sogar an 166. Die meiste Zeit über erhielt sie Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers, keine Lohnersatzleistungen ihrer Krankenkasse. Das Unternehmen bemühte sich um Abhilfe. Sein betriebliches Eingliederungsmanagement sah mehrere Gesundheitskurse sowie lediglich Schichten ab 9 Uhr vor. Die Fehlzeiten wurden jedoch trotzdem nicht geringer. Schließlich kündigte die Firma der Beschäftigten. Zu Recht, meinte das Gericht. Denn es habe keine Hoffnung mehr auf geringere Fehlzeiten bestanden. Die Pflicht zum betrieblichen Eingliederungsmanagement entsteht schnell. Grundsätzlich greift sie bei Krankheitszeiten von mehr als sechs Wochen Dauer oder wenn es wiederholt zu kurzzeitigen Fehlzeiten kommt, die über dem Durchschnitt im Betrieb liegen.
Fazit: Die Regel, dass wegen Krankheit nicht gekündigt werden darf, hat auch ihre Ausnahmen.