Zu wenig Kontrolle bei Compliance
Das Einhalten von Complianceregeln muss kontrolliert werden. Sonst haften Chefs für ihre Mitarbeiter.
Nur gut ein Drittel der Mitarbeiter in Unternehmen hält sich an Compliance-Regeln. In 17% der Unternehmen gibt es diese gar nicht. 23% der befragten Mitarbeiter können mit dem Begriff nichts anfangen. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt. Als Grund für die ungenügende Regelbeachtung sehen die Wissenschaftler mangelnde Kontrolle. In 70% der Unternehmen werde zwar überwacht, ob die Regeln eingehalten werden. Aber jedes zweite Unternehmen habe keinen festgelegten Ablauf, wie mit Verstößen umzugehen sei. Management und Mitarbeiter spielen somit Haftungs-Lotto. Denn die Unternehmensleitung und das Unternehmen selbst haften für ihre Mitarbeiter. Bei Bestechung durch einen Mitarbeiter drohen neben zivilrechtlichen Klagen des betroffenen Geschäftspartners zudem Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und in schweren Fällen ein Strafverfahren. Vorwurf: Das Management kam seinen Organisations- und Aufsichtspflichten nicht nach. Wie aber soll man praxisgerecht mit dem Compliance-Wust umgehen? Es reicht, wenn Sie Regelungen im Arbeitsvertrag (Datenschutz, Verbot der Annahmen von Geschenken usw.) vereinbaren oder sie bei bestehenden Verträgen ergänzen. Bei wichtigen Themen – insbesondere Vertragsunterzeichnungen – sollten Sie das Vier-Augen-Prinzip praktizieren. Ansonsten müssen Sie vor allem die Mitarbeiter ständig sensibilisieren, die nur selten mit Situationen zu tun haben, die das Einhalten von Complianceregeln erfordern.
Fazit: Compliance hat eine Hygienefunktion im Unternehmen. Andererseits nerven viele Detailregelungen und bremsen Mitarbeiter aus. Deshalb sollten sie auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben, dann aber auch wirklich praktiziert und überwacht werden.