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Einfluss des Brexit auf EU-Patent

Recht: EU-Patent kommt dieses Jahr

Das EU-Patent kommt noch in diesem Jahr. Das setzt voraus, dass Großbritannien seine Bereitschaft zur Ratifizierung nicht zurückzieht.
Das EU-Patent kommt noch in diesem Jahr! Es gibt nur einen kleinen Vorbehalt: Großbritannien muss sein Wort halten. Davon gehen wir aber aus. Die Briten hatten ihre Bereitschaft zur Ratifizierung vor Monaten bekundet. Das Europäische Patentgericht würde dann planmäßig am 1. Dezember 2017 seine Tätigkeit aufnehmen. Das Europäische Patent gilt in allen Mitgliedsstaaten außer Spanien und Kroatien. Großbritannien verhilft dem EU-Patent zum Durchbruch. Gleichzeitig stellt sich aber natürlich die Frage, wie lange es bei einem Brexit noch auf der Insel gelten wird. Sie können aber auch weiterhin auf nationale Patente setzen. Wollen Sie nur in Deutschland tätig sein, genügt die deutsche Patentanmeldung am deutschen Patentgericht. Haben Sie für einige Länder europäische Bündelpatente, können Sie für eine Übergangsphase von 7 Jahren die Zuständigkeit der nationalen Gerichte wählen. Offen sind noch die Kosten. Es ist noch nicht absehbar was Sie für ein EU-weit geltendes Patent verglichen mit einer selektiven Patentanmeldung in einzelnen Ländern (mehr) zahlen.

Fazit: Wir empfehlen, erst einmal abzuwarten. Schauen Sie zunächst, welche Vor- und Nachteile sich herauskristallisieren.

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