0180-Kundenservice nur zum Normaltarif
0180-Nummern dürfen sich nicht als Kostenfalle entpuppen. Ein telefonischer Kundendienst (Hotline) muss zum normalen Festnetz- oder Mobilfunktarif erreichbar sein. Dazu traf das Landgericht in München jetzt eine Grundsatzentscheidung (Urteil vom 1.8.2018, Az.: 37 O 15341/17).
Das Gericht lässt allerdings Ausnahmen zu. Bietet das Unternehmen bspw. telefonisch Unterstützung bei der Bedienung von Geräten an, dann darf es auch mal teurer werden. Ebenso dürfen Hotlines für Neukunden – z.B. solche, die näher über angebotene Produkte und Dienstleistungen informieren – kostenpflichtige Sonderrufnummern sein.
Fazit: Machen Sie aus einem Pflicht-Service kein Geschäftsmodell. Dann halten Sie sich an geltendes Recht – und Sie verprellen auch keine Kunden.
Hinweis: Einen Kundendienst anzubieten, ist zwar Pflicht. Das müssen Händler aber nicht telefonisch machen. Sie können zum Beispiel einen Kontakt per E-Mail bieten.