15.000 Euro Schadensersatz: Gericht stoppt Mitarbeiterüberwachung
Unternehmen müssen sehr vorsichtig mit einer lückenlosen Überwachung von Arbeitsplätzen sein. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm. Das hat einem Arbeitnehmer aus einem Stahlbetrieb 15.000 Euro Schadensersatz zugesprochen.
Unrechtmäßige Videoüberwachung wird teuer
Der Fall: Das Unternehmen wollte Mitarbeiter in vielen Bereichen per Video überwachen. Der Mitarbeiter hatte dieser Dauerüberwachung ausdrücklich widersprochen. Dennoch installierte das Unternehmen vielfach Kameras in den Arbeitsbereichen. Dagegen klagte der Angestellte und gewann. Das Gericht wertete die umfassende Kontrolle durch das Unternehmen als schweren Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Video-Überwachung wurde als weder rechtmäßig noch gerechtfertigt bewertet.
Unternehmen müssen eine gültige Einwilligung des Mitarbeiters oder ein berechtigtes Interesse vorweisen. Das kann z. B. eine mit Fakten zu belegende Diebstahlsprävention sein. Auch die Überwachung der Arbeitssicherheit kann eine eingeschränkte und zeitlich begrenzte Video-Überwachung rechtfertigen - allerdings auch keine umfassende Dauerüberwachung. Die allgemeine Argumentation, dass es Sicherheitsbedenken gebe, akzeptierte das LAG nicht als stichhaltig.
Fazit: Wer Mitarbeiter unrechtmäßig per Video überwacht, verletzt Persönlichkeitsrechte - und das kann sehr teuer werden.
Urteil: LAG Hamm vom 28.5.2025, Az.: 18 SLa 959/24