30 Tage ohne Ausnahme für Rechnungen
Bei der 30tägigen Zahlungsfrist gibt es keine Ausnahme.
Es wird keine Ausnahme geben – künftig müssen Rechnungen binnen 30 Tagen beglichen werden. Die Bundesregierung lehnte einen Antrag des Bundesrates ab, bspw. für die Automobilindustrie eine Verlängerung der Zahlungsfrist zu billigen. Richten Sie Ihre AGBs darauf ein. Das neue Recht wird wohl noch vor der Sommerpause des Bundestags (ab Juli) gültig.