Über dem Mietspiegel
In Ballungszentren können Vermieter deutlich höhere Entschädigungszahlungen verlangen, wenn der Mieter den Leerstand zu verantworten hat. Dies entschied das Landgericht Berlin ((Urteil vom 17.1.2018, Az. 18 S 318/16). In dem Fall hatte eine Mietpartei Monatelang die Herausgabe der gekündigten Wohnung verzögert. Die Vermieterin klagte daraufhin und verlangte eine Nutzungsentschädigung. Die ausgezogenen Mieter zahlten aber nur ihre bisherige Vertragsmiete.
Mehr als die Altmiete
Das war der Vermieterin zu wenig. Denn sie hätte bei Neuvermietung eine deutlich höhere Miete erzielt. Das Landgericht folgte dieser Meinung. Es legte die Nutzungsentschädigung sogar um 10% über dem Mietspiegel fest.
Fazit:
Der Mietspiegel ist ein Richtwert. Mit plausiblen, unterlegten Argumenten lassen sich Richter auch auf Abweichungen ein.