Abfrage des Geburtsdatums nur mit Grund
Wer das Geburtsdatum seiner Kunden kennt, kann das zur Kundenbindung nutzen. Aber das Geburtsdatum ihrer Kunden dürfen Online-Shops nur im Ausnahmefall abfragen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover entschieden. Die Richter verwiesen