Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1941
Vorsicht bei eigener Fristberechnung

Abgabe auf den letzten Drücker ist riskant

Black retro alarm clock on yellow background © olgaarkhipenko / stock.adobe.com
Bei Fristen, etwa bevor ein Widerspruch eingelegt wird, gilt es haargenau aufzupassen. Grundsätzlich darf jeder Fristen bis auf die letzte Minute ausschöpfen. Riskant ist das aber dann, wenn schon der Beginn der Frist unklar ist. Bei Zustellungen per Post ist das regelmäßig der Fall, wie ein aktuelles Urteil illustriert.

Auch bei einem gescheiterten postalischen Zustellungsversuch, beginnen Fristen zu laufen. Einem Berater fiel das auf die Füße. Zwischen dem amtlichen Zustellungsversuch und dem resignierten Einwurf in den Briefkasten des Beraters vergingen drei Tage. Auf der Zustellungsurkunde war der erste Versuch zeitlich vermerkt, der Einwurf nicht. Letzteren hatte der Berater aber als Zustelltermin notiert und darauf die Klagefrist berechnet. Diese Frist nutzte er bis zur Neige aus. Er hatte sogar Zeugen dafür, dass das Schreiben erst an diesem Tage im Kasten war.

Obendrein ging der Berater das Wagnis ein, die Klage erst am letzten Tag seiner Fristberechnung ans Gericht zuzustellen. Doch das Gericht lehnte seine Berechnung ab. Es nahm die Zustellungsurkunde in Augenschein und die Zeugenangebote zur Kenntnis. Urteil: Der gescheiterte Zustellversuch geht auf die Kappe des Beraters. Dieser Termin gilt für die Fristberechnung. Die Klage wurde als verfristet abgewiesen.

Fazit: Fristberechnungen müssen hieb- und stichfest sein. Der Fristlauf beginnt schon beim ersten Zustellversuch. Reizen Sie Fristen daher nicht bis zur "letzten Sekunde" aus. Unternehmer, denen Vergleichbares geschieht, sollten aber den Berater für dieses Versäumnis haftbar machen.

Urteil: FG Münster, 15 K 1593/21

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/15_K_1593_21_U_AO_Urteil_20221122.html


Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2023: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Bank im Bistum Essen verspricht Wilhelm Weidemann Jugendstiftung Expertise

© Collage Verlage FUCHSBRIEFE, Grafik: envato elements
„Das höchste Ziel des Kapitals ist nicht, Geld zu verdienen, sondern der Einsatz von Geld zur Verbesserung des Lebens." Mit diesen Worten brachte Henry Ford, der den Großteil seines Vermögens gemeinnützigen Stiftungen zur Verfügung stellte, den Stiftungsgedanken auf den Punkt. Die Bank im Bistum Essen (BIB) wirbt ebenfalls mit diesem Slogan. Das wirkt sympathisch und kommt gut bei der Wilhelm Weidemann Jugendstiftung an. Ob die Vorschusslorbeeren Bestand haben?
  • Fuchs plus
  • Arbeitgeber muss Datenklau beweisen

Datenlöschung ist eigentlich ein Kündigungsgrund

Datentransfer © SasinParaksa / stock.adobe.com
Firmendaten zu kopieren oder zu löschen, kann ein berechtigter Grund für eine fristlose Kündigung sein. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hatte einen solchen Fall zu entscheiden. Die Richter bestätigten zwar den Entlassungsgrund. Sie formulierten aber hohe Anforderungen an den Arbeitgeber im Kündigungsverfahren.
  • Fuchs plus
  • 100.000 Euro Abfindung verbummelt

Langes Nachdenken kostet Abfindung

Person sitzt vor einem Fragezeichen. Symbolbild Nachdenken. © sesame / Getty Images / iStock
Auf eine Abfindung bei der betriebsbedingten Kündigung hat der Beschäftigte nur dann Anspruch, wenn es ein mit dem Betriebsrat ausgehandelten und unterschrieben Sozialplan gibt. Oft sind Arbeitgeber auch ohne Sozialplan bereit, bei einem Stellenabbau freiwillig zu zahlen. Arbeitnehmer sollten den Bogen nicht überspannen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Unstimmigkeiten noch immer nicht geklärt

Hyzon Motors erhält noch eine Fristverlängerung

© Hyzon Motors
Der Brennstoffzellen-Lkw-Hersteller Hyzon bekommt eine erneute Frist, um seine Bilanzunstimmigkeiten zu klären. Die Aktienkurse des Unternehmens sind inzwischen tief im Wert gefallen. Lohnt es sich, hier auf einen Turnaround zu spekulieren?
  • Fuchs plus
  • Zahlenwerk hat noch viele Fragezeichen

Plug Power-Aktie tendiert Richtung 8 US-Dollar

Plug hydrogen storage and handling facility © Plug Power Inc.
Wer auf zu vielen Hochzeiten tanzt, dem kann schnell schwindelig werden und er könnte stolpern. Diese Gefahr sehen wir bei Plug Power. Das Unternehmen ist zwar auf vielen H2-Gebieten aktiv, muss für seine Aktivitäten aber auch sehr viel Geld in die Hand nehmen. Darin besteht für Anleger ein gewisses Risiko.
  • Fuchs plus
  • FUCHS-H2-Depot im Mai 2023

Wasserstoff-Aktien weiter abwärts

© KanawatTH / Getty Images / iStock
So langsam müssten die Wasserstoff-Aktien mal ihren Boden finden. Denn auch wenn es bei einigen Unternehmen weiterhin keine klare Sicht gibt, so liefern andere Unternehmen doch gute Zahlen ab. Die Börse ignoriert das derzeit aber dennoch.
Zum Seitenanfang