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Batterien nur an geeigneten Orten laden

Akkus auf Holzregal geladen: Gewerbemieter muss für Brandfolgen zahlen

Batterien © markus dehlzeit / stock.adobe.com
Lithium-Ionen-Akkus in Räumen aufzuladen, ist heikel. Insbesondere dann, wenn dabei keine Vorkehrungen gegen lauernde Brandgefahr getroffen sind. Das Kammergericht in Berlin musste jetzt entscheiden, ob der Gewerbemieter für sein riskantes Verhalten haften muss.

Weil der Gewerbemieter 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auf einem Holzregal lädt, muss er für den entstandenen Brandschaden haften. Die Richter der achten Kammer am Kammergericht in Berlin beurteilten sein Verhalten als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Gefährlichkeit des Ladevorgangs von Lithium-Ionen-Akkus sei allgemein bekannt und könne auch nicht in Gewerberäumen außer Acht bleiben. 

Sollte der Firmeninhaber das nicht wissen, so beruhe das auf Fahrlässigkeit. Das Laden von größeren, leistungsstarken 18-Volt-Akkus erfordere jedenfalls besondere Vorsichtsmaßnahmen und eine sicherere Umgebung, um das Risiko von Bränden zu minimieren. 

Brandschutzkonzept fehlte

Außerdem hätte die Firma nach Ansicht des Gerichts ein Brandschutzkonzept entwickeln müssen. Das aber fehlte. Sechs große 18-Volt-Li­thi­um-Ionen-Akkus legte ein Mitarbeiter der Firma zum Laden auf ein Holzregal. Dort fing einer von ihnen Feuer und setzte erst das Holz und dann den ganzen Raum in Brand. 

Die Gewerberäume waren versichert. Die Versicherung klagte gegen den Mieter auf Rückzahlung des regulierten Schadens. Die Firma muss für die Brandschäden knapp 74.000 Euro zahlen. 

Fazit: Gewerbemieter haften für einen durch das Laden von 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auf Holzregel entstandenen Brandschaden.

Urteil: Kammergericht Berlin vom 11.1.2024, Az.: 8 U 24/22

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