Amazon-Händler müssen Warenbilder überprüfen
Unternehmen, die ihre Ware als Händler über Amazon anbieten, müssen regelmäßig überprüfen, ob ihr Produkt mit dem werbenden Bild übereinstimmen. Anlass zum Streit gab der Programmalgorithmus von Amazon. Er wertet Angebote auf der Verkaufsplattform dadurch auf, indem er automatisch Bilder zu einer Kategorie hinzufügt. Dadurch kann es vorkommen, dass das verkaufte Produkt nicht mit der Abbildung übereinstimmt.
Falschdarstellungen vermeiden
Konkret ging es um Druckerpatronen, die der Verkäufer ohne Originalverpackung anbot. Beschrieben war das Angebot allerdings mit dem Bild eines Wettbewerbers, der das gleiche Produkt – allerdings mit Originalverpackung – anbot.
Das OLG betonte in seiner Entscheidung, dass der Verkäufer mit solchen "Fehlern" rechnen muss. Er müsse wissen, dass Amazon aus allen hinterlegten Bildern ein beliebiges auswähle und so sein Angebot unverpackter Druckerpatronen mit einer Abbildung von originalverpackten Kartuschen präsentiert.
Regelmäßige Überprüfung ist Pflicht
Um Falschdarstellungen zu vermeiden, muss deshalb der Anbieter sein eingestelltes Angebot regelmäßig überprüfen. Weil der Händler seine Prüfpflicht verletzte, verhängte das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro. Was "regelmäßig" ist, sagte das Gerricht allerdings nicht.
Fazit: Unternehmen müssen auf einer Verkaufsplattform eingestelltes Angebot regelmäßig (werktäglich) daraufhin überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden sind.
Urteil: OLG Frankfurt am Main vom 18.3.2021, Az.: 6 W 8/18