Amtsfähigkeit trotz Arbeitsunfähigkeit
Ein arbeitsunfähiges Betriebsratsmitglied darf nicht automatisch von Sitzungen ausgeschlossen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden.
Arbeitsunfähig heißt nicht automatisch auch amtsunfähig. Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen für einen Betriebsrat entschieden. Die Folge: Ein arbeitsunfähiges