Angemessene Probezeit bei befristetem Vertrag
Wie lang darf die Probezeit bei einem befristeten Arbeitsverhältnis von einem Jahr sein? Diese Frage führt vor Arbeitsgerichten immer wieder zu Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu jetzt entschieden.
Ein befristeter Arbeitvertrag von einem Jahr darf eine Probezeit von 4 Monaten haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Richter geben zwar keine feste Höchstdauer für eine Probezeit vor. Zudem wollten sie nicht festlegen, dass die Probezeit nur ein Viertel der Gesamtdauer des befristeten Vertrags betragen dürfe. Relevant ist, dass die Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zum befristeten Arbeitsvertrag stehe. Wenn die Einarbeitung eine Dauer von vier Monaten in Anspruch nimmt, darf auch die Probezeit so lange dauern.
Fazit: Das BAG hat eine einheitliche und verbindliche Probezeit für ein befristetes Arbeitsverhältnis abgelehnt. Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit.
Urteil: BAG vom 30.10.2025, Az.: 2 AZR 160/24