Apotheken: Kostenlose Arzneimittelabgabe ist begrenzt möglich
Die Pharmakonzerne dürfen keine Gratismuster verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker abgeben. Auch nicht zu Demonstrationszwecken. Das hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden. Anlass war ein Streit der Pharmariesen Novartis und Ratiopharm vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hatte die Entscheidung an den EuGH weitergereicht.
Klare Unterschiede beachten
Diese Arzneimittel dürfen wegen der mit ihrem Gebrauch verbundenen Gefahr oder durch ihre Wirkungen bestehende Unsicherheit nicht ohne ärztliche Überwachung in Umlauf gebracht werden. Unionsrecht verbietet es jedoch nicht, Gratismuster nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel Apothekern zu überlassen.
Fazit: Apotheken dürfen verschreibungspflichtige Medikamente nicht als Gratismuster abgeben, nicht-verschreibungspflichtige dagegen schon.
Urteil: EuGH vom 11.6.2020, Az.: C-786/18