Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen
Obwohl die Corona-Pandemie unverändert heftig wütet, ist es in den Betrieben und Verwaltungen relativ ruhig. Gerade in der Industrie scheinen die Schutzkonzepte umgesetzt und zu funktionieren. Ein Streitpunkt bleibt allerdings: Darf der Arbeitgeber auch eine Maskenpflicht anordnen? Jetzt landen die ersten Fälle vor den Arbeitsgerichten.
Der Arbeitgeber kann darauf beharren, dass die Beschäftigten Mund-Nasen-Schutz tragen. Das entschied jetzt das Arbeitsgericht (ArbG) in Siegburg und dies obwohl der Betroffene ein Attest vorlegen konnte. Es ging um einen Verwaltungsmitarbeiter der Stadtverwaltung.
Der Verwaltungschef hatte eine Maskenpflicht angeordnet, alle Besucher und Mitarbeiter mussten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.