Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1635
Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss bei Altverträgen abgelehnt

Arbeitgeber gewinnen Betriebsrentenstreit

Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es finanzielle Anreize. Mitarbeiter, die einen Vertrag über eine Betriebsrente abschließen, können einen Zuschuss von 15% vom Chef einfordern. Tarifrechtliche Regelungen können hier jedoch eine entscheidende Rolle spielen.

Bei der Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge können auch Alt-Tarifverträge den inzwischen gesetzlich vorgesehenen Arbeitgeberzuschuss wirksam regeln. Arbeitgeber sind demnach nur verpflichtet, 15% des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterzuleiten, wenn ein Tarifvertrag dies nicht anders regelt. 

Dies gilt auch für tarifvertragliche Regelungen, die vor 2018 in Kraft waren. Im Streitfall forderte ein Angestellter zusätzlich den Zuschuss. Sein einschlägiger Altersversorgungs-Tarif stammte aus dem Jahr 2008 und sieht bereits die Möglichkeit der Entgeltumwandlung vor. 

Kein zusätzliche Anspruch an den Arbeitgeber

Arbeitnehmer, die davon Gebrauch machten, erhielten einen nur vom Arbeitgeber finanzierten "Altersvorsorgegrundbetrag". Abweichende Regelungen vom Arbeitgeberzuschuss gibt es in diesem Tarifvertrag nicht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) folgte der Argumentation des Mitarbeiters nicht. Konkret sei mit dem Altersvorsorgegrundbetrag, den der Arbeitgeber alleine zahlt, dem Anliegen des BetrAVG Rechnung getragen. 

Ein zusätzlicher Anspruch auf den Zuschuss von 15%, wie es das BetrAVG seit 2018 vorsieht, besteht nicht. Zur Frage, ob das Gleiche auch für Alttarife gilt, die bei der  Entgeltumwandlung keine Regelung zur Beteiligung des Arbeitgebers vorsehen, muss das BAG noch entscheiden.

Fazit: Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung und vom Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss ist abzusehen, wenn ein alleiniger, arbeitgeberfinanzierter "Altersvorsorgegrundbetrag" vorgesehen ist.

Urteil: BAG vom 20.08.2024, Az.: 3 AZR 285/23

Neueste Artikel
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 11: Rendite, Risiko und Handel

Wer handelt, wer liefert – und wie das Benchmarkdepot die Messlatte setzt

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In Kalenderwoche 11 zeigt das Performance‑Projekt 9 (Stiftungsportfolio) deutliche Unterschiede zwischen aktiven und passiven Vermögensverwaltern. Einige Häuser nutzen gezielte Umschichtungen, während andere ihre Positionen halten. Wer zu den Gewinnern zählt, welche Titel gehandelt werden und wie sich die Depots entwickeln – der Wochenüberblick für Anleger.
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 11: Performance, Gewinner und Verlierer

Vermögensverwalter kämpfen um jeden Punkt

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In Kalenderwoche 11 zeigt sich das Benchmarkdepot von Projekt 8 (Vermögensverwaltende Fonds) als klarer Sieger: Es erzielt den höchsten Vermögenszuwachs und reduziert zugleich das Risiko. Kein anderes Depot erreicht diese Rendite. Weil in dieser Woche keine Transaktionen stattfanden, spiegeln alle Ergebnisse ausschließlich die Marktbewegungen wider – ein präziser Blick auf die strukturelle Stärke der Portfolios.
  • Wochenbericht zu Projekt VII: Gewinner, Verlierer und Handelsstrategien

Die Frontrunner in KW 11 heißen: FV Frankfurter Vermögen AG, Volksbank Vorarlberg e. Gen. und Berliner Sparkasse

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In Kalenderwoche 11 zeigt Projekt 7 (Private Banking Depot), wie unterschiedlich Vermögensverwalter agieren. Wer übertrifft die Benchmark, wer fällt zurück – und welche Rolle spielen Handelsaktivitäten? Die Woche liefert klare Antworten und schärft den Blick für die Stärke einzelner Portfolios.
Zum Seitenanfang