Arbeitsrecht: Arbeiten im Urlaub?
Das Bundesurlaubsgesetz ist knallhart: Während der Urlaubszeit darf nicht gearbeitet werden. Was für Angestellte gilt, wollte ein Betriebsratsvorsitzender nicht akzeptieren. Er forderte Geld von seinem Arbeitgeber für Tätigkeiten in seinem Urlaub. Das Landesarbeitsgericht in Rheinland-Pfalz hat dazu entschieden.
Arbeiten im Urlaub ist rechtlich nicht vorgesehen. Diesen Grundsatz hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz