Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
1559
Arbeitszeit: Wunsch und Wirklichkeit

Arbeitszeiten nach Teilzeit

© kieferpix / Getty Images / iStock
Arbeitgeber dürfen die Arbeitszeiten für Mitarbeiter, die aus der Teilzeit zurückkehren, festlegen. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln betont. Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf die Bestimmung der Arbeitszeiten.

Arbeitgeber können die Arbeitszeiten (Dauer und Verteilung) auch bei Mitarbeitern festlegen, die aus der Teilzeit zurückkommen. Hintergrund: Wer aus einer Teilzeit zurückkehrt, hat Anspruch auf die Verlängerung seiner Arbeitszeit auf die ursprüngliche Dauer. Der Mitarbeiter kann aber nicht bestimmen, wann die Arbeit geleistet wird. Diese Festlegung unterliegt der Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und ist Teil seines Direktionsrechts. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Arbeitgeber müssen keinen Arbeitsplatz nach den Wünschen des Arbeitnehmers schaffen oder ausrichten. 

Fazit: Arbeitnehmer können nicht verlangen, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz nach ihren Wünschen ausrichtet.

Urteil: LAG Köln vom 9.10.2025, Az.: 8 SLa 128/25

Neueste Artikel
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 20: Stabilität und Wettbewerb auf Augenhöhe

Weberbank, DRH und Kaiser Partner dominieren – vier Verwalter schlagen Benchmark

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Performance-Projekt 9 (Stiftungsportfolio) präsentiert sich als stabiler Wettbewerb auf hohem Niveau: Vier Vermögensverwalter übertreffen das Benchmarkdepot bei der Vermögensentwicklung. Angeführt von der Weberbank mit über 55.000 Euro Zugewinn zeigt sich eine klare Spitzengruppe. Das Benchmarkdepot selbst überzeugt mit starkem Plus und niedrigem Drawdown, bleibt aber hinter den Besten zurück. Gleichzeitig bestätigt das Fehlen von Handelsaktivitäten die Qualität langfristiger Allokationen.
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 20: Performance, Gewinner und Verlierer

Weberbank einzige Gewinnerin

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Performance-Projekt 8 (vermögensverwaltende Fonds) zeigt ein klares Bild: Während das Benchmarkdepot mit +12.872 Euro und null Prozent Drawdown überzeugt, gelingt es nur einem einzigen Vermögensverwalter, diese Performance zu übertreffen. Die Weberbank setzt sich mit +13.559 Euro an die Spitze, während 98 von 99 Teilnehmern zurückfallen. Gleichzeitig verliert das Gesamtfeld im Schnitt an Vermögen – ein starkes Signal für die Dominanz des Benchmarkdepots in einem schwachen Marktumfeld.
  • Wochenbericht zu Projekt VII: Bewegung, Mut und Momentum im Private Banking

DRH Vermögensverwaltung und Bankhaus Bauer führen das Feld in KW 20 an

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Performance-Projekt 7 (Private Banking Depot) zeigt ein ungewohnt starkes Marktbild: Gleich 19 Vermögensverwalter übertreffen das Benchmarkdepot in der Wochenentwicklung. Angeführt von DRH Vermögensverwaltung und dem Bankhaus Bauer entstehen teils massive Zugewinne, während das Benchmark mit stabilen +8.384 Euro zurückfällt. Gleichzeitig bleibt die Handelsaktivität extrem gering. Für Anleger offenbart sich ein spannendes Paradox zwischen breiter Outperformance und passivem Verhalten.
Zum Seitenanfang