Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2085
Außertarifliche Bezahlung mit Mindestabstand?

AT-Gehalt mit 1,36 Euro zusätzlich

Passt die Entlohnung eines Mitarbeiters nicht in das im Betrieb übliche Entgeltschema, kann ein außertarifliches Gehalt vereinbart werden. Ob es dafür einen Mindestabstand zum Tariflohn geben muss, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

AT-Gehälter sind frei verhandelbar und es gibt keinen konkreten Mindestabstand zu Tariflöhnen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Ein außertariflich bezahlter Angestellter, der sein Gehalt selbst vereinbart, kann darum keinen prozentualen Mindestaufschlag auf den Tariflohn verlangen. Im Streitfall endete  das Tarifsystem des Betriebs bei einer monatlichen Bruttovergütung von 8.210,64 Euro. Der AT-Beschäftigte erhielt 8.212 Euro als Vergütung (1,36 Euro mehr als der höchste Tarfilohn). Dieses geringfügige Überschreiten ist nach Auffassung der Richter aber nicht zu beanstanden. 

Abstandsklausel nicht vereinbart

Hätten die Tarifvertragsparteien einen bestimmten prozentualen Abstand zwischen dem höchsten Tarifentgelt und dem Entgelt außertariflicher Beschäftigter regeln wollen, wäre eine tarifliche und deutliche Abstandsklausel im Tarifvertrag erforderlich gewesen. 

Der Fall: Ein Entwicklungsingenieur forderte als AT-Kraft einen Aufschlag in der Höhe von 23,45% zur letzten tariflichen Entgeltgruppe. Den Wert hatte er aus den Unterschieden zwischen den Entgeltgruppen im Tarifvertrag ermittelt. Demnach hatte er mit einem AT-Zuschlag von mindestens 1.924,03 Euro pro Monat gerechnet. Dieser Argumentation folgte das Gericht allerdings nicht. Die von Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) garantierte Tarifautonomie verbiete ein „Nachbessern“ tariflicher Bestimmungen durch die Gerichte ohnehin.

Fazit: Außertariflich vergütete Angestellte haben keinen Anspruch auf einen Mindestabstand ihres Gehalts zur höchsten tariflichen Entgeltgruppe.

Urteil: BAG vom 23.10.2024, Az.: 5 AZR 82/24

Meist gelesene Artikel
  • Anlagechancen in Pakistan

Pakistanische Rupie erreicht Unterstützung

Pakistans wirtschaftliche Herausforderungen, darunter hohe Auslandsverschuldung und sinkende Währungsreserven, führen zu einer Rupienabwertung. Doch das IWF-Programm bietet Hoffnung: Stabilisierung der Reserven und Unterstützung bei Verbindlichkeiten. Investoren sehen Chancen in US-Dollar-Anleihen mit hohen Renditen und dem einzigen ETF auf den MSCI Pakistan.
  • Fuchs plus
  • Mitarbeiter einbinden, um Automatisierung erfolgreich zu machen


Studie: Betriebsräte machen Automatisierung erfolgreicher

Unternehmen mit Betriebsrat erreichen eine höhere Produktivität, wenn Bereiche eines Unternehmens automatisiert werden. Es sind vor allem zwei Faktoren, die dabei eine wesentliche Rolle spielen.
  • Editorial 2025

Vermögensverwalter im Vergleich

Performance-Projekt 6, Stiftungsportfolio, ging am 31.12.2024 zu Ende. Illstration erstellt mit dall*e
ETF vs. Vermögensverwalter: Der tägliche Realitätscheck
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Wie Unternehmen ihre Blackout-Resilienz stärken

Stromausfall: Krisenreaktion und Notfallpläne prüfen

Ein massiver Stromausfall in Spanien, Portugal und Teilen Frankreichs zeigt: Unternehmen müssen ihre Krisenreaktionsfähigkeit überdenken. Die Bundesnetzagentur beruhigt zwar. Doch Experten warnen vor wachsender Instabilität. FUCHSBRIEFE klären, was Unternehmen jetzt tun sollten, um sich auf einen möglichen Blackout vorzubereiten.
  • Fuchs plus
  • Australischer Anbieter für Seltene Erden profitiert von Lieferengpässen

Lynas Rare Earth ist auf Wachstumskurs

© BHP 2024
Lynas Rare Earth Ltd. ist (Australien) ein führender Akteur im Bereich Seltener Erden außerhalb Chinas. Das Unternehmen hat Verarbeitungskapazitäten in Malaysia und ein neues Projekt in Australien. Außerdem gibt es eine strategische Kooperation in den USA. Der Umsatz wächst schnell, was macht die Aktie?
  • Fuchs plus
  • FUCHS-Depot: Aurubis aufgestockt

FUCHS-Depot: Viele gute Nachrichten

© magann / stock.adobe.com
Die Aktienmärkte haben sich erholt und auch das FUCHS-Depot wieder kräftig nach oben gezogen. Wir hatten vor der Korrektur Gewinne realisiert, in der Korrektur aufgestockt und Cash abgebaut. Nun warten wir auf die nächste Richtungsentscheidung der Börsen.
Zum Seitenanfang