AT-Gehalt mit 1,36 Euro zusätzlich
Passt die Entlohnung eines Mitarbeiters nicht in das im Betrieb übliche Entgeltschema, kann ein außertarifliches Gehalt vereinbart werden. Ob es dafür einen Mindestabstand zum Tariflohn geben muss, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
AT-Gehälter sind frei verhandelbar und es gibt keinen konkreten Mindestabstand zu Tariflöhnen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Ein außertariflich bezahlter Angestellter, der sein Gehalt selbst vereinbart, kann darum keinen