Auch KMU müssen bald ihre Nachhaltigkeits-Bemühungen belegen
Künftig müssen deutlich mehr Unternehmen eine umfangreiche Nachhaltigkeitsberichterstattung machen. Denn am 22.06. einigten sich EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament auf eine Ausweitung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive; CSRD).
Berichtspflicht wird stark ausgeweitet
Statt bisher etwa 500 Unternehmen werden werden ab 2024 gut 15.000 deutsche Unternehmen Rechenschaft über ihr Umwelt- und Sozialengagement ablegen müssen. Berichtspflichtig ist künftig jedes Unternehmen, das mehr als 250 Mitarbeiter oder einen Umsatz von 40 Mio. Euro hat. Die Regelung gilt außerdem für alle kapitalmarktorientierte Unternehmen. Gemeint sind damit Firmen, die Aktien, Zertifikaten oder Schuldverschreibungen ausgeben.
Ausgenommen von der direkten Berichtspflicht sind Kleinstunternehmen (max. 10 Mitarbeiter oder max. 700.000 Euro Umsatz). Allerdings dürften viele KMU dennoch in den "Genuss" kommen, CSR-Berichte verfassen zu müssen. Denn da KMU vielfach als Zulieferer für die größeren Betriebe agieren, ist zu erwarten, dass diese entsprechende Nachweise bei ihren KMU-Partnern einfordern werden – analog zum Lieferkettengesetz (FB vom 12.08.2021).
Kritik aus der Wirtschaft
Insbesondere von KMU hagelt es Kritik. Der zeitliche und bürokratische Aufwand für die Berichte stelle viele KMU vor Anforderungen, die in der Praxis kaum zu bewältigen seien. Das hören FUCHSBRIEFE von Unternehmern auf dem Tag der Deutschen Industrie. "Ich frage mich ernsthaft, ob die EU eine Vorstellung davon hat, was diese Pflichten in der Praxis bedeuten, dass sie kaum seriös erfüllbar sind", schimpft ein Unternehmer. Die Mittelstandsunion lehnt die neuen Pflichten strikt ab. Sie verweist auf die ohnehin schwierige Situation für Unternehmen (Corona, Lieferkette, Ukraine, Inflation), die nun nochmal durch den Gesetzgeber (Berichtspflichten, Lieferkettengesetz, Mindestlohnerhöhung, Entgelttransparenz) erschwert werde.
Zudem sollen auch Unternehmen berichtspflichtig werden, die außerhalb der EU aktiv sind. Das gilt dann, wenn deren Jahressatz bei mehr als 150 Mio. Euro liegt. Unklar ist aber noch, was geschieht, wenn ein Partner aus China, Indien oder Saudi-Arabien den Anforderungen nicht nachkommt?