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Genehmigungspflicht bei Export

Ausfuhrgüter checken

Unternehmen müssen regelmäßig prüfen, ob die eigenen Waren von den Ausfuhrgüterlisten erfasst sind. Das gilt auch für genehmigungspflichtige Handelsware. Seit Ende 2020 gelten neue Bedingungen.

Haben Sie die aktuellen Änderungen bei Ausfuhrlisten und der Dual-Use-Verordnung auf dem Schirm? Checken Sie Ihre Exportwaren …

Für die Ausfuhr bestimmter Güter ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Das sind Rüstungsgüter sowie Güter mit doppeltem Verwendungszweck – militärisch und zivil (Dual-Use). Das betrifft Lieferungen in alle Nicht-EU-Länder, in seltenen Fällen auch innerhalb der EU. Güterlisten umfassen Waren, Software und Technologie. Die aktualisierte Ausfuhrliste ist seit 29. Oktober 2020 in Kraft. Die aufgefrischten Anhänge der Dual-Use-Verordnung sind es seit 15. Dezember 2020.

Deutliche Kennzeichnung

Beachten Sie: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen müssen genehmigungspflichtige Waren deutlich gekennzeichnet sein. Das folgt aus Artikel 22 Absatz 10 EG-Dual-Use-Verordnung. Dies kann durch die Nennung der Listenposition geschehen. Entsprechende Hinweise der Lieferanten müssen auf den Handelspapieren erkannt werden, etwa von der Einkaufsabteilung.

Kauderwelsch

Vorsicht, die Listen sind nicht trivial. Gefragt sind Produktkenntnis und technisches Verständnis. Kostprobe: „Rüstungsgüter: vierstellig, beginnend mit mindestens zwei Nullen; Beispiel: 0021“. Und: „nationale Dual-Use-Güter: fünfstellig in der Reihenfolge Zahl Buchstabe Zahl Zahl Zahl, wobei hier die zweite Zahl eine 9 ist; Beispiel: 2A991“. Oder: „EG-Dual-use-Güter: ebenfalls fünfstellig in der Reihenfolge Zahl Buchstabe Zahl Zahl Zahl, wobei hier die zweite Zahl keine 9 ist; Beispiel: 3B002“.

Fazit: Sie müssen regelmäßig prüfen, ob Ihre eigenen Güter von den Güterlisten erfasst sind. Das gilt auch für genehmigungspflichtige Handelsware.

Hinweis: Schauen Sie ins Umschlüsselungsverzeichnis. Das hilft bei der Interpretation der Listen. Gehören Rüstungsgüter und Dual-use-Güter nicht zur eigenen Produktpalette, können Sie sich bei der Kontrolle auf den Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung konzentrieren, rät die AHK Stuttgart.

Weiterführende Links:

Zum Umschlüsselungsverzeichnis:
Das Umschlüsselungs-Verzeichnis - IHK Region Stuttgart (ihk24.de)

AHK Stuttgart:
Ausfuhrliste und Anhänge Dual-Use-Verordnung - IHK Region Stuttgart (ihk24.de)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BAFA - Güterlisten

Überblick über Änderungen:
BAFA - Güterlisten - Unverbindlicher Überblick zu den Änderungen im Teil I der Ausfuhrliste

sowie

afk_gueterlisten_ausfuhrliste_unverbindlicher_ueberblick.pdf

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