Auto-Werkstatt muss genau hinschauen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Werkstatt zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, obwohl sie ordnungsgemäß repariert hat. Der Betrieb hatte es jedoch versäumt, auf weiteren Reparaturbedarf am Motor hinzuweisen. Die Verletzung der Prüf- und Hinweispflicht begründet den Schadensersatzanspruch des Kunden.
Urteil: OLG Düsseldorf vom 17.10.2019. Az.: I-21 U 43/18