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Lücken im Berichtsheft rechtfertigen keine Kündigung

Azubi-Rauswurf: Ohne Vorwarnung ist der Betrieb chancenlos

Viel Verständnis für einen Azubi und wenig für den Metallbaubetrieb, zeigte das Arbeitsgericht (ArbG) in Heilbronn. Betriebe glauben, dass unentschuldigte Fehlzeiten und leere Berichtshefte für eine Trennung ohne Abmahnung auch nach der Probezeit ausreichen. Das Urteil des ArbG zeigt allerdings etwas anderes.
Arbeitsgericht: Azubi-Kündigung nach der Probezeit braucht immer eine Abmahnung.Das Fehlverhalten eines Azubis berechtigt den Ausbildungsbetrieb nicht zu einer Kündigung. Am Ende entschied die fehlende Abmahnung darüber, dass dem Ausbildungsbetrieb die Trennung vom Lehrling nicht gelang. 

Die Abmahnung sei

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