BAG: Azubis haben Anspruch auf bAV
Auszubildende gelten während ihrer Lehrzeit als Betriebsangehörige. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Daher gelten für sie auch die Regelungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Der Streifall: Der Kläger